Wertermittlung

Bewertung

Eine Wertermittlung von Hard- oder Software kann zu verschiedenen Zwecken erforderlich sein:

  • Haftpflichtschäden
  • Umweltschäden
  • Unternehmensgründungen
  • Unternehmensübernahmen

Als Mitglieder der „Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik“ im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. – BVS haben unsere Sachverständigen bei der Erstellung des „Bewertungsleitfaden für ITK-Systeme, Elektrotechnik und Elektrotechnische Geräteeinheiten“ mitgewirkt.

Die Fachgruppe hat dabei nicht nur die oft falsch verwendeten Begriffe wie Neuwert, Restwert oder Zeitwert eindeutig definiert, sondern die genaue Vorgehensweise zu deren Ermittlung festgelegt.
Gerade bei Versicherungsfällen sind damit viele Unsicherheiten aus dem Weg geräumt worden.

Sie können sich deshalb sicher sein, dass sich unsere Sachverständigen bei den Bewertungen Ihrer EDV- und Elektronik-Systeme an diesem Referenzwerk orientieren und Sie keinerlei Unsicherheiten in der Interpretation der ermittelten Werte haben werden.