Begutachtung von Fungames, Geldspielgeräten und Wett-Terminals

Fungames

Es sind Fungames unterschiedlicher Bauarten in Verwendung. Manche Geräte ähneln äußerlich sehr stark den bauartzugelassenen Geräten, haben aber im Geräteinneren teilweise eine vollkommen andere Technik. Vor allem in den neueren Geräten sind nur noch kompakte Einplatinencomputer verbaut.

Die 1A Technologie Group hat spezielle Hardware entwickelt, mit deren Hilfe diese Geräte effizient ausgewertet werden können.

Auch für die älteren Geräte mit eingebautem Booksize-PC wurden spezifische Auswertungsmethoden entwickelt, um diese automatisiert auswerten zu können.

Im Ergebnis erhalten Sie von uns ein umfangreiches Gutachten je Gerät (siehe beispielhaftes Mustergutachten).

Sie können Untersuchungen online beauftragen.

Geldspielgeräte

Für die Auswertung von Geldspielgeräten haben wir eine Palette von Anwendungen entwickelt. Mit Hilfe dieser Anwendungen können wir VDAI- und Fiskal-Daten aus Geldspielgeräten effizient und umfassend auswerten und von unserer Software automatisiert auf mögliche Manipulationen überprüfen lassen.

Wir können selbstverständlich auch auf Konformität mit §7 SpielV prüfen.

Geldspielgeräte werten wir in der Regel nur aus, wenn einer unserer Sachverständigen aus einem Regionalbüro in Ihrer Nähe vor Ort die Datensicherungen vorgenommen hat.

Sie erhalten für jedes Geldspielgerät ein gerichtsverwertbares Gutachten.

Kontaktieren Sie uns unter info@1atg.de

Wett-Terminals

Sind Wett-Terminals oder andere Wett-Geräte erst einmal sichergestellt, können sie in der Regel aufgrund fehlendem bzw. gesperrtem Online-Zugang nicht mehr in dieser Funktion in Betrieb genommen werden.

Durch forensische Sicherung der Datenträger können wir jedoch in vielen Fällen einen Wettbetrieb nachweisen und zeitlich einordnen.

Wettgeräte werten wir nur aus, wenn einer unserer Sachverständigen aus einem Regionalbüro in Ihrer Nähe vor Ort die forensischen Datensicherungen vorgenommen hat.

Sie erhalten für jedes Wettgerät ein gerichtsverwertbares Gutachten.

Kontaktieren Sie uns unter info@1atg.de