Dienstleistungen für Rechtsanwälte von Geldspielgerätebetreibern

Sie sind in der Situation, einen von den Finanzbehörden beschuldigten Mandanten vertreten zu müssen und die Finanzbehörden haben ihr Ermittlungsergebnis vorgelegt?

Abhängig von konkreten Sachverhalt können wir Sie bei der Überprüfung der Sachlage und der Verteidigung ihres Mandaten gegen unberechtigte Vorwürfe unterstützen.

Neben einer Analyse der von den Finanzbehörden vorgelegten Akte, können wir eine umfassende Analyse der Daten Ihres Mandaten erstellen, um zu ermitteln, inwiefern die Anschuldigungen gegen Ihren Mandaten zutreffen oder ob die Finanzbehörden nachvollziehbar unzureichende Ermittlungen angestellt haben.

Wir können dabei eine vollumfängliche Überprüfung der Daten Ihres Mandantens durchführen und empfehlen die folgende Vorgehensweise:

  1. Vollumfängliche forensische Sicherung der Daten vor Ort.
  2. Extraktion aller VDAI-, Fiskal- und Zertifikatsdaten aus diesen Sicherungen.
  3. Aufbereitung der extrahierten Daten.
  4. Ein Gutachten mit einer einfach auswertbaren Excel-Tabelle, den extrahierten Daten und den Quellen.

Baustein A: „Forensische Sicherung der Daten vor Ort“

  • bis zu 3 Örtlichkeiten gleichzeitig
  • VDAI-Daten mit MAS3Tech
  • Fiskaldaten und VDAI-Backups mit Export
  • Fiskaldaten und VDAI-Backups als Image-Datei (adp-Geräte)
  • SD-Karten und andere Datenträger als Image-Datei
  • Vernetzungen durch Export und/oder Datendatei (ibdata1)
  • Fotografische Dokumentation aller Datenquellen

Baustein B: „Extraktion aller VDAI-, Fiskal- und Zertifikatsdaten“

  • Vorhandene Dateien
  • Logisch gelöschte Dateien
  • Gelöschte Daten in Schlupf und im freien Speicher, sofern vorhanden
  • Kopiedaten des Vorgängerausdrucks

Baustein C: „Aufbereitung der Daten“

  • Die Daten werden in eine SQL-Datenbank importiert, in Felder zerlegt, mit Quellenverweisen verknüpft und ausgewertet
  • Geprüft wird dabei
    • Integrität der Daten
    • Plausibilität der VDAI-Daten
    • Plausibilität der Fiskal-Daten
    • Signaturen der Fiskaldaten
  • Die Statistikdaten werden mit den Salden verglichen[1]

Baustein D: „Die Auswertung“:

  • Ein Sachverständigengutachten zu den Ergebnissen und Ihren Fragestellungen[2]
  • Die extrahierten Daten als lesbare Textdateien
  • Eine Excel-Tabelle mit
    • Integritätsbericht
    • Lückenbericht
    • Saldenbericht
    • Eine SQL-Datenbankdatei mit der ausgewerteten Datenbasis.
    • Datenträger mit Originaldaten, extrahierten Daten, Excel-Tabellen und SQL-Datenbankdatei.

Sofern bereits gesicherte Daten seitens der Finanzbehörden vorliegen und diese auch forensisch korrekt ermittelt wurden, kann Baustein A unter Umständen entfallen, aber die Erfahrung zeigt, dass regelmäßig keine ordnungsgemäße Sicherung der Daten vorliegt.

Die so von uns gewonnenen und verarbeiteten Daten spiegeln die Realität exakt wider.

Wir bieten Ihnen gerne das Ergebnis eines Musterfalles zum Download an.