Datenschutz (DGSVO)

Ab dem 25. Mai 2018 macht der Gesetzgeber ernst!

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) setzt zusammen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz neue Maßstäbe bei der Ahndung von Verstößen gegen den Datenschutz.

Bei bestimmten Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000.000 EUR oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten jährlichen Unternehmensumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Das bedeutet, die Bußgelder können auch deutlich höher als 20.000.000 EUR ausfallen! Neben den Bußgeldern drohen zudem Schadenersatzforderungen von Betroffenen.

Es ist also höchste Zeit, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Wir beraten Sie bezüglich der genauen Interpretation gesetzlicher Vorgaben und hinreichender technischer und organisatorischer Maßnahmen, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Wir sagen Ihnen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen nach dem Stand der Technik hinreichend und wirtschaftlich umsetzbar sind.