„Erste Hilfe“-Leitfaden für die Sicherung von Spielgeräten und Wett-Terminals
Automatenaufsteller von PTB-zugelassenen Geldspielgeräten werden mit vielen Problemen konfrontiert.
Oft genug kommt es vor, dass sie von Ordnungsbehörden mit Betreibern illegaler Angebote über einen Kamm geschoren werden.
Es ist unter anderem der aktuellen Spielverordnung zu verdanken, dass Ordnungsbehörden nicht immer zugelassene, legale Geldspielgeräte von „Fungames“ und anderen illegalen Angeboten ausreichend unterscheiden können (siehe auch „Evaluierung der Spielverordnung – wie IT-Sachverständige eine Prüfung nach §7 SpielV umsetzen würden“ und „Automatenkaufleute im Visier der Steuerfahndung„). Oft genug gerät ein korrekt arbeitender Aufsteller ins Visier der Behörden oder Betreiber illegaler Angebote werden nicht zur Rechenschaft gezogen.
Da es sich um Computer handelt, werden wir als öffentlich bestellte und vereidigte IT-Sachverständige von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten für die Untersuchung und Auswertung von Spielgeräten und Wett-Terminals aller Art hinzugezogen. Ebenso unterstützen wir Aufsteller gutachterlich, wenn sie sich gegen Vorwürfe der Behörden wehren müssen. Zudem sind zwei von unseren IT-Sachverständigen auch für die Überprüfung von Geldspielgeräten öffentlich bestellt. Seit 2008 haben wir daher im Rahmen der Untersuchungen umfangreiche praktische Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt.
Unser überraschendster Fall war die Untersuchung von 12 beschlagnahmten PTB-zugelassenen Geldspielgeräten in einer Asservatenkammer, die in jeder Hinsicht konform mit der Spielverordnung waren.
Problem mit der Sicherstellung: Die Grenze von 6 Freispielen gilt nur bei Geräten ohne PTB-Zulassung und sind ein Indiz dafür, dass es sich um sogenannte „Fungames“ handelt.
Ein anderer Fall: Die enge Asservatenkammer war gefüllt mit Fungames.
Das Problem dabei: Es dauerte von der Sicherstellung bis zum Begutachtungsauftrag so lange, dass sich ohne Stromversorgung die Onboard-Batterien geleert hatten.
Damit waren auch die in den Fungames enthaltenen Datenspeicher geleert, und es konnten keine Einspielergebnisse mehr ermittelt werden.
Und dann noch Wett-Terminals: Die quietschbunten ohne Markenlogo sind meist die „Problemgeräte“.
Diese einfach vom Strom zu nehmen, macht sie – ähnlich den Fungames – schnell zu reinen Briefbeschwerern, da relevante Daten häufig nur bei bestehender Online-Verbindung zu ermitteln sind.
Bereits seit 2009 veröffentlichen wir daher unseren „Erste Hilfe“-Leitfaden für die Sicherung von Spielgeräten und Wett-Terminals.
Damit die richtigen Geräte sichergestellt werden und bei der Sicherstellung nicht wesentliche Fehler gemacht werden, die eine spätere Auswertung zunichtemachen, bieten wir unseren kostenlosen „Erste Hilfe“-Leitfaden als PDF oder in gedruckter Form an. Das kompakte Nachschlagewerk zu den gängigsten Geräten dient als Leitlinie für eine ordnungsgemäße Sicherstellung illegaler Spielgeräte und Identifikation zugelassener Spielgeräte, damit die weißen Schafe nicht mit den schwarzen Schafen über einen Kamm geschoren werden.

