Automatenkaufleute im Visier der Steuerfahndung

Automatenkaufleute im Visier der Steuerfahndung

Unser Sachverständigenalltag zeigt, dass auch ordnungsgemäß arbeitende Automatenkaufleute nicht selten in das Visier der Steuerfahndung geraten und mit erheblichen finanziellen Forderungen bedroht werden. Teilweise drohen aufgrund erheblicher mutmaßlicher Steuerverkürzungen sogar Gefängnisstrafen. Das Hinzuziehen einer erfahrenen Anwaltskanzlei kann da nur noch dringendst empfohlen werden.

Anhand von IDEA-Auswertungen und der Vergleich mit nicht offengelegten Datenbanken oder Richtwerten der Ordnungsbehörden wird die Behauptung aufgestellt, dass die bei der Steuererklärung abgegebenen Einspielergebnisse nicht zutreffend und in betrügerischer Absicht verkürzt worden seien.

Zur Unterstreichung der Behauptungen werden von den Behörden generische Manipulationsmethoden wie beispielsweise „Russenchips“ oder Software zur Manipulation von VDAI-Daten vorgetragen, ohne dass ein konkretes Beweismittel vorgelegt werden kann.

Ein mit diesen Vorwürfen konfrontierter Aufsteller hat in mehrfacher Hinsicht Schwierigkeiten, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen:

  1. Die von den Ordnungsbehörden herangezogenen Vergleichsdaten werden seitens der Ordnungsbehörden nicht offengelegt und sind selbst für Sachverständige nicht prüfbar.
  2. Die behaupteten Manipulationsmethoden erfordern teilweise Zugriff auf das konkrete Geldspielgerät. Da die Geräte nicht selten bereits an den Hersteller zurückgegeben werden mussten, kann kein Gegenbeweis geführt werden.
  3. Teilweise liefern die Geldspielgeräten fehlerhafte Daten, beispielsweise lückenhafte Fiskaldaten, die bei bereits zurückgegeben Geräten nachträglich nicht mehr erhoben werden können.
  4. Technische Fehlfunktionen von Geldspielgeräten werden von Ordnungsbehörden nicht selten vollkommen ignoriert bzw. gezielt als Indiz für eine Manipulation vorgetragen.

Eine wirksame Verteidigung gegen diese Vorwürfe ist nur mit erfahrenen Sachverständigen möglich, die die technischen Besonderheiten von Geldspielgeräten kennen und die Anschuldigungen der Ordnungsbehörden im Detail prüfen und fachlich fehlerhafte Methodik und falsch dargestellten Sachverhalte identifizieren können.

Die 1A Technology Group verfügt über eine umfangreiche Datenbank mit ca. 700.000 vollständigen Auslesedaten aus Geldspielgeräten. Anhand dieser Datenbasis ist es möglich, gerätespezifische Einspielergebnisse zu bewerten und zu prüfen, ob die von den Ordnungsbehörden ermittelte Daten tatsächlich so unüblich sind, wie behauptet.

Wir erstellen vor Gericht verwertbare Gutachten, ob die von den Ordnungsbehörden behaupteten Tatbestände objektiv nachvollziehbar und begründet sind oder auf falschen Annahmen beruhen und nicht belastbar sind.

Wir helfen mit dem technischen Verständnis für die juristische Aufarbeitung.

Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren. Womöglich können wir auch Ihnen helfen: info@1atg.de oder Telefonnummer +49 89 38 156 142 0.

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den ursächlichen Gründen dieser für Automatenaufsteller sehr problematischen Situation finden Sie hier: